Sterbefall
Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen. Das Standesamt Ulstertal ist für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, wenn die Person im Gemeindegebiet von Ehrenberg (Rhön), Hilders oder Tann (Rhön) verstorben ist. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.
Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsunternehmen einzuholen. Bei Personen, die in ihrer Wohnung verstorben sind, wird in der Regel das Bestattungsinstitut von den Angehörigen beauftragt, den Sterbefall anzuzeigen. Die Angehörigen können die Erledigung der Formalitäten auch selbst übernehmen.
Die Beurkundung des Sterbefalls erfolgt, sobald der Sterbefall angezeigt wurde und die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
Formalien
Zur Beurkundung des Sterbefalls sind folgende Unterlagen im Original erforderlich:
die ärztliche Bescheinigung über den Tod;
Nachweis über den letzten Wohnsitz durch Vorlage des gültigen Personalausweises der verstorbenen Person oder einer Meldebescheinigung;
bei ledigen Personen die Geburtsurkunde;
bei verheirateten oder verpartnerten Personen die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft;
bei verwitweten Personen die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Lebenspartners;
bei geschiedenen Personen die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft und ein Nachweis über die Auflösung
Das Standesamt kann weitere Urkunden anfordern, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.