Vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist nach dem BGB der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Formalien
Die Vaterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden. Beide Elternteile müssen hier persönlich vorsprechen.
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
Geburtsurkunde des Vaters
falls die Mutter verheiratet ist bzw. war, eine Eheurkunde und ggf. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des Ehemannes
Geburtsurkunde des Kindes, wenn die Geburt bereits beurkundet wurde
Fallbezogen können weitere Unterlagen notwendig sein.