Vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist nach dem BGB der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich.
Formalien
Die Vaterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden. Die Eltern erhalten beglaubigte Abschriften der Anerkennungsurkunde. Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde des Vaters
Falls die Mutter verheiratet ist bzw. war, eine Eheurkunde und ggf. das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehemannes
evtl. Geburtsurkunde des Kindes