Blick durch grüne Baumkronen auf das Dorf Simmershausen mit Feldern und Hügeln im Hintergrund

Vaterschaftsanerkennung/Sorgerecht

Sorgerecht

Sind die Eltern verheiratet, erlangen beide mit der Geburt des Kindes automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, erlangt die Mutter mit Geburt des Kindes kraft Gesetzes die alleinige elterliche Sorge.

Unverheiratete Eltern können das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind ausüben. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile dies wollen und eine entsprechende Sorgeerklärung abgeben. Die Sorgeerklärung kann beim Jugendamt beurkundet werden und ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Die Änderung einer einmal abgegebenen Sorgeerklärung ist nur über das Familiengericht möglich.

Haben die Eltern ihren Hauptwohnsitz in Ehrenberg (Rhön), Hilders oder Tann (Rhön), ist das Jugendamt des Landkreises Fulda für die Entgegennahme der Sorgeerklärung zuständig. Die Kontaktdaten lauten: Wörthstraße 15, 36037 Fulda, Tel. 0661 6006-0 .

Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist nach dem BGB der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Formalien:

Die Vaterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden. Beide Elternteile müssen hier persönlich vorsprechen.

Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel

  • Geburtsurkunde des Vaters

  • falls die Mutter verheiratet ist bzw. war, eine Eheurkunde und ggf. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des Ehemannes

  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn die Geburt bereits beurkundet wurde

Fallbezogen können weitere Unterlagen notwendig sein.